1.
Die Erbengemeinschaft Olsiewski / Plambeck (Eigentümer) gehen einen Vertrag mit dem jeweiligen Gast ein. Der
Vertrag wird durch Anzahlung und schriftliche Reiseanmeldung wirksam. Der Mietpreis beinhaltet die Verbrauchskosten
für Strom, Wasser, Heizung sowie Fernsehgeräte und Küchengerätschaften.
2.
Die Preise und Leistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Berechnung und umfassen nur die dort
bezeichneten Leistungen. Der erteilte Reservierungsauftrag gilt als Vertrag, wenn die vom Mieter geleistete Anzahlung
angewiesen wurde.
3.
Die Ferienwohnung steht dem Gast bis zum gebuchten Abreisetag 11:00 Uhr. Sofern die Wohnung am Anreisetag
noch gereinigt werden muss, besteht ein Anspruch auf Schlüsselübergabe erst um 16:00 Uhr.
4.
Dem Mieter wird das Mietobjekt enthaltene Mobiliar, Küchen- und Essgeschirr usw. während der Mietzeit zur
Benutzung überlassen. Das Inventar ist vom Mieter pfleglich zu behandeln. Sämtliche in der Mietzeit entstandene
Schäden sind von ihm zu ersetzen. Der Beweis das ihm oder begleitenden Personen kein Verschulden trifft, obliegt dem
Mieter. Er übernimmt die Haftung für verschuldungsfähige Kinder. Bei Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt in
einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Bei Zuwiderhandlungen kann eine höhere Endreinigung berechnet werden.
Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Anzahl Erwachsener und Kinder benutzt werden, andernfalls ist der
Vermieter berechtigt das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
5.
Die in der Buchungsbestätigung des Vermieters genannte Anzahlung 120,00€ ist innerhalb von 14 Tagen auf das
angegebene Konto zu zahlen.
6.
Der Mieter kann den Mietvertrag bis 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn kündigen. Bei einer Kündigung ist
eine Stornogebühr von 85,00€ zu leisten. Bei einem späteren Rücktritt ist die gesamte vereinbarte Miete zu zahlen,
sofern es nicht gelingt die Ferienwohnung noch anderweitig zu vermieten. Mindestens jedoch die Stornogebühr von
85,00€. Dieses tritt nicht bei gesetzlichen Reiseeinschränkungen ein.
7.
Bei späterer Anreise als gebucht entfällt der Anspruch auf die Ferienwohnung, wenn nicht spätestens am
Anreisetag fernmündlich oder schriftlich die spätere Anreise mitgeteilt wird.
8.
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fristlos zu kündigen: A) in
Fällen von höherer Gewalt, Krieg, Streik und sonstigen wichtigen Gründen. B) wenn der Mieter eine erhebliche
Belästigung da stellt, die Ferienwohnung vertragswidrig benutzt oder sich sittenwidrig verhält.
9.
Haustiere insbesondere Hunde dürfen nicht oder nur nach Rücksprache mitgebracht werden.
10.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Sollte ein Teil des
Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Für die Rechtsbeziehung ist deutsches Recht gültig.
11.
Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter gestattet dem Mieter eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet für die Dauer seines
Aufenthalts in der Ferienwohnung. Der Mieter hat kein Recht Dritten die Nutzung des WLANS zu gestatten. Der
Vermieter ist berechtigt den Zugang des Mieters komplett, teils oder zeitweilig zu begrenzen oder zu deaktivieren, im
Falle,dass ein rechtsverletzender Gebrauch vorliegt oder – lag sowie den Zugang zu bestimmten Seiten und Diensten zu
sperren (bspw. Kostenpflichtige, gewaltverherrlichende und pornographische Seiten )
Eine Gewährleistung der tatsächlichen Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Stabilität des Internetzugangs ist
ausgeschlossen.
12.
Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten in Form des Sicherheitsschlüssels dürfen in keinem Fall
an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies
von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger
Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend
abhängig .Der Mieter verpflichtet sich , seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht,
Zugangscodes zu ändern.
13.
Gefahren der WLAN-Nutzung. Haftungsbeschränkungen
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall
stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten
können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Gefahr
besteht, dass Schadsoftware ( z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc. ) bei Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen
kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen
Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen übernimmt der Vermieter keine Haftung, es
sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht.
14.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen
und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten
oder geht er Verbindlichkeiten ein sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei
Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
-das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder
Rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
-keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen: dies gilt
insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen ;
-die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
-keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
-das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung
nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer
rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/ oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende
Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr
zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen dass eine solche
Rechtsverletzung und/ oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter der Ferienwohnung auf
diesen Umstand hin.
Als Gerichtsstand ist Oldenburg i.H. vereinbart.
AGB
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0179-2264042
0431-26099265
Susanne und Stefan Plambeck
Wohldkoppel 5, 24148 Kiel
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