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1.

Die Erbengemeinschaft Olsiewski / Plambeck (Eigentümer) gehen einen Vertrag mit dem jeweiligen Gast ein. Der

Vertrag wird durch Anzahlung und schriftliche Reiseanmeldung wirksam. Der Mietpreis beinhaltet die Verbrauchskosten

für Strom, Wasser, Heizung sowie Fernsehgeräte und Küchengerätschaften.

2.

Die Preise und Leistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Berechnung und umfassen nur die dort

bezeichneten Leistungen. Der erteilte Reservierungsauftrag gilt als Vertrag, wenn die vom Mieter geleistete Anzahlung

angewiesen wurde.

3.

Die Ferienwohnung steht dem Gast bis zum gebuchten Abreisetag 11:00 Uhr. Sofern die Wohnung am Anreisetag

noch gereinigt werden muss, besteht ein Anspruch auf Schlüsselübergabe erst um 16:00 Uhr.

4.

Dem Mieter wird das Mietobjekt enthaltene Mobiliar, Küchen- und Essgeschirr usw. während der Mietzeit zur

Benutzung überlassen. Das Inventar ist vom Mieter pfleglich zu behandeln. Sämtliche in der Mietzeit entstandene

Schäden sind von ihm zu ersetzen. Der Beweis das ihm oder begleitenden Personen kein Verschulden trifft, obliegt dem

Mieter. Er übernimmt die Haftung für verschuldungsfähige Kinder. Bei Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt in

einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Bei Zuwiderhandlungen kann eine höhere Endreinigung berechnet werden.

Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Anzahl Erwachsener und Kinder benutzt werden, andernfalls ist der

Vermieter berechtigt das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

5.

Die in der Buchungsbestätigung des Vermieters genannte Anzahlung 120,00€ ist innerhalb von 14 Tagen auf das

angegebene Konto zu zahlen.

6.

Der Mieter kann den Mietvertrag bis 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn kündigen. Bei einer Kündigung ist

eine Stornogebühr von 85,00€ zu leisten. Bei einem späteren Rücktritt ist die gesamte vereinbarte Miete zu zahlen,

sofern es nicht gelingt die Ferienwohnung noch anderweitig zu vermieten. Mindestens jedoch die Stornogebühr von

85,00€. Dieses tritt nicht bei gesetzlichen Reiseeinschränkungen ein.

7.

Bei späterer Anreise als gebucht entfällt der Anspruch auf die Ferienwohnung, wenn nicht spätestens am

Anreisetag fernmündlich oder schriftlich die spätere Anreise mitgeteilt wird.

8.

Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fristlos zu kündigen: A) in

Fällen von höherer Gewalt, Krieg, Streik und sonstigen wichtigen Gründen. B) wenn der Mieter eine erhebliche

Belästigung da stellt, die Ferienwohnung vertragswidrig benutzt oder sich sittenwidrig verhält.

9.

Haustiere insbesondere Hunde dürfen nicht oder nur nach Rücksprache mitgebracht werden.

10.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Sollte ein Teil des

Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Für die Rechtsbeziehung ist deutsches Recht gültig.

11.

Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter gestattet dem Mieter eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet für die Dauer seines

Aufenthalts in der Ferienwohnung. Der Mieter hat kein Recht Dritten die Nutzung des WLANS zu gestatten. Der

Vermieter ist berechtigt den Zugang des Mieters komplett, teils oder zeitweilig zu begrenzen oder zu deaktivieren, im

Falle,dass ein rechtsverletzender Gebrauch vorliegt oder – lag sowie den Zugang zu bestimmten Seiten und Diensten zu

sperren (bspw. Kostenpflichtige, gewaltverherrlichende und pornographische Seiten )

Eine Gewährleistung der tatsächlichen Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Stabilität des Internetzugangs ist

ausgeschlossen.

12.

Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten in Form des Sicherheitsschlüssels dürfen in keinem Fall

an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies

von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger

Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend

abhängig .Der Mieter verpflichtet sich , seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht,

Zugangscodes zu ändern.

13.

Gefahren der WLAN-Nutzung. Haftungsbeschränkungen

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall

stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten

können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Gefahr

besteht, dass Schadsoftware ( z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc. ) bei Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen

kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen

Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen übernimmt der Vermieter keine Haftung, es

sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig

verursacht.

14.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen

und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten

oder geht er Verbindlichkeiten ein sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei

Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere:

-das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder

Rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

-keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen: dies gilt

insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen ;

-die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

-keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

-das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung

nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer

rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/ oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende

Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr

zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen dass eine solche

Rechtsverletzung und/ oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter der Ferienwohnung auf

diesen Umstand hin.

Als Gerichtsstand ist Oldenburg i.H. vereinbart.

AGB

So erreichen Sie uns:
Hier finden Sie Ihre Ferienwohnung in Kiel:
URLAUB AUF DER WOHLDKOPPEL KIEL
0179-2264042
0431-26099265
Susanne und Stefan Plambeck Wohldkoppel 5, 24148 Kiel Deutschland
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Susanne und Stefan Plambeck Wohldkoppel 5, 24148 Kiel Deutschland

1.

Die Erbengemeinschaft Olsiewski / Plambeck

(Eigentümer) gehen einen Vertrag mit dem jeweiligen

Gast ein. Der Vertrag wird durch Anzahlung und

schriftliche Reiseanmeldung wirksam. Der Mietpreis

beinhaltet die Verbrauchskosten für Strom, Wasser,

Heizung sowie Fernsehgeräte und Küchengerätschaften.

2.

Die Preise und Leistungen ergeben sich aus der

jeweils gültigen Berechnung und umfassen nur die dort

bezeichneten Leistungen. Der erteilte

Reservierungsauftrag gilt als Vertrag, wenn die vom

Mieter geleistete Anzahlung angewiesen wurde.

3.

Die Ferienwohnung steht dem Gast bis zum

gebuchten Abreisetag 11:00 Uhr. Sofern die Wohnung

am Anreisetag noch gereinigt werden muss, besteht ein

Anspruch auf Schlüsselübergabe erst um 16:00 Uhr.

4.

Dem Mieter wird das Mietobjekt enthaltene

Mobiliar, Küchen- und Essgeschirr usw. während der

Mietzeit zur Benutzung überlassen. Das Inventar ist vom

Mieter pfleglich zu behandeln. Sämtliche in der Mietzeit

entstandene Schäden sind von ihm zu ersetzen. Der

Beweis das ihm oder begleitenden Personen kein

Verschulden trifft, obliegt dem Mieter. Er übernimmt die

Haftung für verschuldungsfähige Kinder. Bei

Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt in einem

ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Bei

Zuwiderhandlungen kann eine höhere Endreinigung

berechnet werden. Die Ferienwohnung darf nur mit der

vereinbarten Anzahl Erwachsener und Kinder benutzt

werden, andernfalls ist der Vermieter berechtigt das

Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

5.

Die in der Buchungsbestätigung des Vermieters

genannte Anzahlung 120,00€ ist innerhalb von 14 Tagen

auf das angegebene Konto zu zahlen.

6.

Der Mieter kann den Mietvertrag bis 60 Tage vor

dem vereinbarten Mietbeginn kündigen. Bei einer

Kündigung ist eine Stornogebühr von 85,00€ zu leisten.

Bei einem späteren Rücktritt ist die gesamte vereinbarte

Miete zu zahlen, sofern es nicht gelingt die

Ferienwohnung noch anderweitig zu vermieten.

Mindestens jedoch die Stornogebühr von 85,00€. Dieses

tritt nicht bei gesetzlichen Reiseeinschränkungen ein.

7.

Bei späterer Anreise als gebucht entfällt der

Anspruch auf die Ferienwohnung, wenn nicht

spätestens am Anreisetag fernmündlich oder schriftlich

die spätere Anreise mitgeteilt wird.

8.

Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag im

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fristlos zu

kündigen: A) in Fällen von höherer Gewalt, Krieg, Streik

und sonstigen wichtigen Gründen. B) wenn der Mieter

eine erhebliche Belästigung da stellt, die Ferienwohnung

vertragswidrig benutzt oder sich sittenwidrig verhält.

9.

Haustiere insbesondere Hunde dürfen nicht oder

nur nach Rücksprache mitgebracht werden.

10.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit

der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Sollte ein

Teil des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein,

so wird die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Übrigen

nicht berührt. Für die Rechtsbeziehung ist deutsches

Recht gültig.

11.

Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter gestattet dem Mieter eine Mitbenutzung

des WLAN-Zugangs zum Internet für die Dauer seines

Aufenthalts in der Ferienwohnung. Der Mieter hat kein

Recht Dritten die Nutzung des WLANS zu gestatten. Der

Vermieter ist berechtigt den Zugang des Mieters

komplett, teils oder zeitweilig zu begrenzen oder zu

deaktivieren, im Falle,dass ein rechtsverletzender

Gebrauch vorliegt oder – lag sowie den Zugang zu

bestimmten Seiten und Diensten zu sperren (bspw.

Kostenpflichtige, gewaltverherrlichende und

pornographische Seiten )

Eine Gewährleistung der tatsächlichen Verfügbarkeit,

Geeignetheit oder Stabilität des Internetzugangs ist

ausgeschlossen.

12.

Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die

Zugangsdaten in Form des Sicherheitsschlüssels dürfen

in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der

Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN

gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen

Zustimmung des Vermieters und der mittels

Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe

dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser

Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend

abhängig .Der Mieter verpflichtet sich , seine

Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat

jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

13.

Gefahren der WLAN-Nutzung.

Haftungsbeschränkungen

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur

den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und

Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung

des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt

unverschlüsselt. Die Daten können daher

möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der

Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Gefahr

besteht, dass Schadsoftware ( z.B. Viren, Trojaner,

Würmer, etc. ) bei Nutzung des WLANs auf das Endgerät

gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf

eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für

Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die

Nutzung des Internetzugangs entstehen übernimmt der

Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden

wurden vom Vermieter und/oder seinen

Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig

verursacht.

14.

Verantwortlichkeit und Freistellung von

Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die

darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen

Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der

Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter

kostenpflichtige Internetseiten oder geht er

Verbindlichkeiten ein sind die daraus resultierenden

Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei

Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere:

-das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von

sitten- oder

Rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

-keine urheberrechtlich geschützten Güter

widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich

machen: dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit

dem Einsatz von Filesharing-Programmen ;

-die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

-keine belästigenden, verleumderischen oder

bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

-das WLAN nicht zur Versendung von Massen-

Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen

unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienwohnung von

sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf

einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den

Mieter und/ oder auf einem Verstoß gegen die

vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich

auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren

Abwehr zusammenhängende Kosten und

Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er

erkennen dass eine solche Rechtsverletzung und/ oder

ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den

Vermieter der Ferienwohnung auf diesen Umstand hin.

Als Gerichtsstand ist Oldenburg i.H. vereinbart.

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